Teilnahmebedingungen Vereinsfortbildung

1. Anmeldung + Veranstalter

Die Anmeldung zu den ASV-Vereinsfortbildungen kann nur vereinsweise und von autorisierten Vertretern des Vereines vorgenommen werden. Der Verein ist dabei Veranstalter der Fortbildung und für die Organisation und Durchführung verantwortlich.

Alle Teilnehmer müssen in einem beim BSV gemeldeten Skiverein Mitglied sein, zum Zeitpunkt der Ausbildung.

Eine verbindliche Buchung einer Vereinsfortbildung erfolgt nur über die Online-Buchungsplattform und die dort hinterlegten Termine (SLOT Wochenenden).

Andere Anmeldeoptionen bestehen nicht.

2. Anmelde-Procedere

Eine Anmeldung ist ausschließlich über die Online-Anmeldung möglich.

Dazu definiert das ASV-Lehrwesen definierte Wochenenden, sog. SLOT Wochenenden. Diese Wochenenden sind als eigenständige Termine in der Terminübersicht aller Veranstaltungen enthalten. Die Anzahl der Plätze sind beschränkt und ein Platz entspricht einem Verein.

  • Die Bezahlung erfolgt per Rechnung ca. 14 Tage vor dem Termin
  • Die Anzahl der benötigten Ausbilder & der Lehrgangsort ist bei Anmeldung anzugeben

3. Anmeldetermine

Die Anmeldetermine sind verbindlich einzuhalten. Die SLOT Wochenenden können in einem Buchungsfenster im Frühjahr des Kalenderjahres gebucht werden. Die Details sind auf der Homepage jeweils zu finden.

4. Organisatorisches

Von folgenden organisatorischen Rahmenbedingungen für die Ausbilder wird ausgegangen:

– die Gruppengröße ist nicht größer als 10 Teilnehmer/innen pro Ausbilder
– die Teilnehmerliste (Vorlage kommt vom ASV) wird dem Ausbilder vor Lehrgangsbeginn zugesendet
– der/die Ausbilder übernachten, wie auch die Mehrheit des Vereins
– der/die Ausbilder reisen zusammen mit der Mehrheit der Vereinsmitglieder an
andere Anreisedaten sind nur in Abstimmung mit den eingeteilten Ausbildern/innen möglich.

5. Kosten

Die Kosten pro Ausbilder und Tag ist jeweils bei der SLOT Buchung hinterlegt.
Die Rechnungsstellung erfolgt ca. 14 Tage vor gebuchten Termin durch das ASV-Lehrwesen ist vor dem Termin zur Zahlung fällig.

Neben den Ausbilderkosten sind folgende Kosten vom Verein zu tragen:

– Übernachtungskosten des Ausbilders (normalerweise Freitag-Sonntag)
– Mahlzeiten (Frühstück Samstag & Sonntag, Abendessen Samstag)
– KM-Geld in Höhe von 0,30 EUR pro km die der Ausbilder bis zum Mitnahmeort oder Skigebiet zurücklegt (Hin- und Rückfahrt)
– Mautgebühren (Vignette, Europabrücke, Brenner, etc.)
– Liftkarte – sofern Skigebiet außerhalb des Geltungsbereiches der Allgäu Gletscher Card

Hinweis: Die Ausbilder haben für den Pitztaler Gletscher Jahreskarten und dafür entstehen den Vereinen keine Liftkosten.

6. Rücktritt / Änderung

Der Verein ist berechtigt bis zum 15. September die Buchung zu korrigieren oder vollständig zu stornieren.

Eine Stornierung des gebuchten Termins nach dem 15. September resultiert in 20% Stornokosten der gebuchten Ausbilderkosten.

Die Reduzierung der benötigten Ausbilder ist bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin kostenfrei möglich. Danach werden auch hier 20% der Ausbilderkosten als Stornogebühr fällig.

Zusätzlich fallen bei allen Rückerstattungen 2,- Euro Bearbeitungsgebühr an!

7. Meldung DSV-Card-Service und F-Lizenz / DOSB-Lizenz Verlängerung

Es kann mit der Vereinsfortbildung sowohl der Ausweis beim DSV-Card-Service, als auch die F-Lizenz / DOSB-Lizenz verlängert werden. Die Teilnehmerlisten müssen ordnungsgemäß und korrekt ausgefüllt und vor Lehrgangsbeginn dem Referatsleiter vorliegen. Bei nicht ordnungsgemäß oder korrekt ausgefüllten Teilnehmerlisten besteht kein Anspruch auf Verlängerung.

Die Teilnehmerliste wird als Vorlage dem Verein zugesendet. Die Angaben pro Teilnehmer umfassen Name, Vorname, Verein, Geb.-Datum, gültige E-Mail Adresse. Diese Angaben sind zwingend erforderlich, um in den Datenbanken von DSV und BSV eine korrekte Bearbeitung zu ermöglichen.

Sollen jedoch nachträglich Änderungen oder Ergänzungen notwendig sein, fallen 20,- Euro Bearbeitungsgebühr pro Änderung/Ergänzung an. Es können nur Teilnehmer beim DSV-Card-Service gemeldet werden, die an der gesamten Vereinsfortbildung teilnehmen. Eine nur teilweise erfolgte Teilnahme (z.B. nur ein von zwei Tagen) ist nicht ausreichend!

Die Teilnehmerliste wird nach Teilnahme an der mindestens zweitägigen Ausbildung vom Lehrreferent mit Lehrgangsnummer zur Verlängerung an die zuständige Stelle gesendet.

Hinweis: Sind die Angaben auf der Teilnehmerliste fehlerhaft oder unvollständig, kann die Fortbildung insgesamt, nicht beim BSV gemeldet werden!

8. Hinweis zur Speicherung und Verwendung der personenbezogenen Daten

Mit der Speicherung meiner personenbezogenen Daten in den vom ASV Lehrwesen genutzten Verwaltungssystemen, erkläre ich mich grundsätzlich einverstanden. Eine Veröffentlichung meiner Daten erfordert meine explizite Zustimmung. Ausnahme: Name, Vorname, Telefon und Mail (z.B. in Form von Teilnehmerlisten) und Bilder von mir, die im Zusammenhang mit Aktivitäten des ASV Lehrwesens stehen, dürfen in den Publikationen des Verbandes, insbesondere im ASV Magazin, Homepage und Facebook Site sowie in der Tagespresse veröffentlicht werden. (Diese Erklärung kann jederzeit im Ganzen oder auch nur in Einzelpunkten widersprochen werden. Dafür genügt ein formloses Schreiben an den Lehrreferenten.)

Stand: Februar 2020